Soultz, il y fait bon vivre
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Der  ILLUSTR'ART  PREIS

Punkt 1 : der Illustr’Artpreis

1. Sie finden die Bestimmungen des hier unternerwärten Illustr’Artpreises, der in Soultz ausgetragen wird. Alle zwei Jahre organisiert der Verein der Freunde von Robert Beltz die Veranstaltung des Illustr’Artpreises im Rahmen des illustrierten Buchs in Soultz ( Oberelsass in Frankreich ). Diese Kundgebung findet während des 2. Wochenendes des Monats Mai der geraden Jahre statt ( 2010, 2012 ,2014, usw.)

2. Dieser Preis erzielt die Albumillustrierer für die Jugend auszusuchen, die das Gravieren aller Arten im Illustrierbereich benutzen ( Holzschnitzen, Linoleumabdruck, Lithographie, Radierung, Stahlstich,  Mezzotinto, usw. ) ausschliesslich von allen anderen Abdruck Methoden. Das Buch muss in den zwei letzten Jahren veröffentlicht werden oder geworden sein.
Es wird von dem Lebenslauf des Verfassers  begleitet, von einem Werbungsbrief, einem Press-boob oder Fotokopien von Zeitungsauszügen seiner Austellungen, von 3 Originalakten. Die Einsendung kann éventuel durch Akte, die andere Werke herstellen, die schon realisiert oder vom Kandidaten veröffentlicht wurden. Unvollständige Akten können vom Jury zurückgewiesen werden.

3. Dem Preisträger wird wärend der Veranstaltung ein Scheck von 800 € von Herrn Lionel LEMAIRE, dem Neffen von Robert Beltz und Vizepräsidenten des Vereins der Freunde von Robert Beltz überreicht.

Punkt 2 : Die Preiskommission

1. Die Preiskommission besteht aus Persönlichkeiten aus dem Kunst- und der Jugendausgabe-bereich.

2. Die Preiskommission wird vom Präsidenten des Vereins der Freunde von Robert Beltz geleitet.

3. Die Anzahl des Kommissionmitglieder ist auf 5 festgesetzt.

4. Die Kommission kann auch den Preis nicht erteilen.

Punkt 3 : Die Bewerbung

1. Jeder Künstler, der sich am Wettbewerb beteiligen will, wird einen Bewerbungsbrief mit einem Lebenslauf und dem illustrierten Buch an folgende Adresse einsenden

Bibliothèque  Municipale
7 - place de l’ église
F - 68360  S O U L T Z

2. Die Einschreibungsakten werden vom 1. Januar 2009 zum 15. April 2010 für die Ausstellung vom Mai 2010 angenommen, und vom Januar 2011 bis zum 1. April 2012 für da Fest 2012 und so weiter.

3.  Die ausgestellten Werke können vom Bewerber selbst oder von einer regelmässig beauftragten Person am Ende der Veranstaltung in der "Médiathèque" von Soultz zurückgeholt werden. Auf Verlangen werden diese Werke im Laufe der Woche nach  der Veranstaltung ihren Eigentümer zurückgesandt (wegen der Versicherung geben Sie, bitte den Verkaufspreis des Kunstwerks an.) Die Künstler werden gebeten den Rückempfang per Post oder Internet  bei dem Präsident (Hugues.hoohs@free.fr ) zu melden. Bei langer Abwesenheit vom Wohnort müssen die Künstler die Massnahmnen treffen, um das Buch rechtzeitig bei dem Postamt ihres Wohnortes abzuholen. Ein Paket, das per "Colissimo", zum Beispiel, abgesandt wurde,muss in den 14 Tagen nach der Benachrichtigung des Empfängers abgeholt werden. Nach dieser Zeit  kehrt das Paket nach Soultz zurück. In diesem Fall erträgt der Künstler die Unkosten für die Zurücksendung seines Werks.

Punkt 4 : Verkündigung der Resultate

1. Der Präsident des Vereins des Freunde von Robert Beltz benachrichtigt per Post  oder per Internet den Preisträger sobald die Kommission den Entschluss getroffen hat.

2. Die öffentliche Verkündigung der Resultate findet während der Ausstellung in Soultz statt vor der Presse, die eingeladen wurde.

Punkt 5 : Verwendung der illustrierten Bilder

1. Die Veranstalter der Illustr’Artpreises werden betrachtet als hätten sie vom Preisträger und dessen Herausgeber die Erlaubniss erhalten, das preisgekrönte Buch auszustellen oder teilweis für die Programmen oder Einladungen zur Austellung nachzubilden.

2. Der Preisträger des Illustr’Artpreises verplichtet sich bei jeder Austellung oder Beforderung des preisgekrönten Werkes diese Auszeichnung anzugeben.

3. Die für den Illustr’Artpreises werbenden Bücher werden während der Veranstaltung in Soultz ausgestellt.

Punkt 6 : Rechte anderer

1. Die Teilnehmer am Illlustr’Artpreis müssen sicher sein, dass die Werke und Entwürfe, die sie für den Wettbewerb vorlegen, niemanden direkt oder indirekt schadet : Anrecht auf Bild, Urheberrecht am geistigen oder künstlerischen Eigentum anderer.
Sie müssen auch die Veranstalter vor all die Vorderungen, Fälschungversuch, Schmutzkonkurrenz und von allen anderen Beschwerden von irgend welchen Art bewahren und in Fall von schon veröffentlichten Dokumente müssen sie von ihrem Ausgeber die nötigen Erlaubnisse für eine gelegentliche Abbildung, Ausführung oder Austellung erhalten haben.

Punkt 7 : Annahme der Bestimmungen

1. Die Teilnahme am Illustr’Artpreis enthält die volle annahme der vorliegenden Bestimmungen.

Übersetzung von Jean-Jacques ERNST
Studienrat
Kassenführer des Veriens der Freunde von Robert Beltz.

Hugues HOOHS
Präsident des Vereins

Das Verein der Freunde von Robert Beltz
11, rue du tir
F-68500 WUENHEIM

Page mise à jour le jeudi 4 mars 2010 à 10:11
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